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Behältervolumen

Für jeden Einwohner bzw. Einwohnergleichwert (EGW) wird pro Kalenderwoche ein vorzuhaltendes Behältervolumen von 30 Litern (Summe aus Rest- und Bioabfallbehältervolumen bzw. ausschließlich Restabfallvolumen) zugrunde gelegt. Auf Antrag kann das vorzuhaltende Behältervolumen auf 15 Liter bzw. auf 10 Liter pro Person/EGW und Woche reduziert werden. Das Behältervolumen wird so bemessen, dass eine alternierende Rest- und Bioabfallentsorgung (14-tägiger Abfuhrrhythmus) erfolgen kann.

Auf Antrag ist die gemeinsame Nutzung von Abfallbehältern durch mehrere Grundstückseigentümer und/oder gewerbliche Einrichtungen (Entsorgungsgemeinschaft) möglich, wenn die uneingeschränkte Erreichbarkeit der Behälter gewährleistet ist und ein Bevollmächtigter benannt wird.

Private Haushaltungen können bei vorliegendem Antrag auf Eigenkompostierung auf die Nutzung einer Biotonne verzichten. Das entsprechende Volumen wird mit als Restabfallvolumen aufgestellt.

Für gewerbliche und sonstige Einrichtungen ist die Nutzung einer Biotonne auf Antrag möglich.

Zusätzlich bereitgestelltes Behältervolumen

Für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zur Beseitigung kann auf Antrag zusätzliches Behältervolumen anstelle oder neben dem Volumen nach Einwohnergleichwerten bereitgestellt werden, wenn durch den Benutzer die Bestandteile des Personengebührensatzes für die Erfassung und Verwertung bzw. Beseitigung von Papier, Schrott, E-Schrott, Kühlgeräten, Sonderabfallkleinmengen und Sperrmüll nicht genutzt werden.

Die Gebühr für zusätzlich bereitgestelltes Behältervolumen beträgt monatlich bei 14-tägiger Abfuhr:

 

Behältergröße

Behälterbezeichnung

Monatliche Gebühr in Euro

60 Liter

Kunststoff-MGB (Müllgroßbehälter)

3,73

80 Liter

Kunststoff-MGB

4,98

120 Liter

Kunststoff-MGB

7,47

240 Liter

Kunststoff-MGB

14,94

660 Liter

MGB

41,08

1,1 m³

MGB

68,47

2,5 m³

Umleerbehälter

155,61

5 m³

Umleerbehälter

311,22

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