Restabfallsäcke
Zur Entsorgung von Restabfällen bei Mehranfall (z.B. beim Renovieren), können zusätzlich graue Restabfallsäcke zu einer Gebühr von 1,15 Euro (40 Liter) bzw. 2,00 Euro (70 Liter) je Sack an nachfolgend genannten Stellen erworben werden. Durch den Kauf dieser Säcke ist die Entsorgung des Restabfalls bereits mitbezahlt. Diese Säcke können zu den Terminen der Restabfallentsorgung zur Abholung bereitgestellt werden.
Andere Säcke, Behälter oder Kartons mit Restabfall gefüllt, werden von den Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen.
Hier sind Restabfallsäcke erhältlich:
Landratsamt Ilm-Kreis Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Schönbrunnstraße 8
99310 Arnstadt
Außenstelle Abfallwirtschaftsbetrieb Ilm-Kreis
Bereich Bürgerservice
Zimmer 06
Krankenhausstraße 12a
98693 Ilmenau
Sprechzeiten
Dienstag:
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 14:30 Uhr
Donnerstag:
08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Müllumladestation Wolfsberg
Am Grummbach 1
98693 Bücheloh
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 12:30 Uhr - 16:30 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr
Ab Januar 2018 ist die Anlage von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr geschlossen.
in einigen Gemeindeverwaltungen:
- Schmiedefeld, Suhler Str. 4 (VG Rennsteig)
- Stadt Stadtilm, Str. der Einheit 1, Rathaus
- Stadt Gehren, Marktstr. 1 (Rathaus, VG Langer Berg)
- VG Großbreitenbach, Markt 11-13 (Rathaus)
- Gehlberg, Hauptstr. 41 (Gemeindeverwaltung, VG Oberes Geratal)
- Gräfenroda, An der Glashütte 3 (VG Oberes Geratal)
- Geraberg, Bahnhofstr. 59a (VG Geratal)
- Stadt Langewiesen, Ratsstr. 2, (Rathaus)
- Gemeinde Ilmtal / OT Griesheim, Wassergasse 4
- Stützerbach, Bahnhofstr. 1 (Kurverwaltung)
Wichtige Informationen
Abfallbehälter müssen bis spätestens am Abfuhrtag 06:00 Uhr
zur Abfuhr bereitstehen.
Die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt.
Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehälter eingestampft werden.
Bei Nichtanfahrbarkeit von Grundstücken
(z. B. bei Bauarbeiten) müssen die Abfallbehälter vom Grundstückseigentümer bzw. Mieter zur nächsten befahrbaren Stelle transportiert werden.
Wenden Sie sich bei Beanstandungen an Entsorgungsleistungen innerhalb von 7 Tagen an den AIK.