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Wichtige Informationen
Abfallbehälter müssen bis spätestens am Abfuhrtag 06:00 Uhr
zur Abfuhr bereitstehen.
Die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt.
Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehälter eingestampft werden.
Bei Nichtanfahrbarkeit von Grundstücken
(z. B. bei Bauarbeiten) müssen die Abfallbehälter vom Grundstückseigentümer bzw. Mieter zur nächsten befahrbaren Stelle transportiert werden.
Wenden Sie sich bei Beanstandungen an Entsorgungsleistungen innerhalb von 7 Tagen an den AIK.