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Restabfall
Nachfolgend genannte Abfälle können in den Restabfallbehälter entsorgt werden:
- Kehrricht, Staubsaugerbeutel
- kalte Asche, Zigarettenkippen
- Wegwerfwindeln, Hygieneartikel
- Tapetenreste
- Lumpen
- Keramik, Porzellan
- Spiegel- und Fensterglas
- Glühlampen
- eingetrocknete Farb- und Klebereste
- Fotos, Musik- und Videokasetten, Disketten
- stark verschmutze Verpackungsabfälle
Nachfolgend genannte Abfälle dürfen nicht in den Restabfallbehälter eingegeben werden:
- Bioabfall
- Sonderabfall
- Papier/Pappe
- sperrige Abfälle
- Verpackungen aus Kunststoff, Papier/Pappe, Glas
- E-Schrott, Schrott
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- heiße Asche
Wichtige Informationen
Abfallbehälter müssen bis spätestens am Abfuhrtag 06:00 Uhr
zur Abfuhr bereitstehen.
Die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt.
Abfälle dürfen nicht in die Abfallbehälter eingestampft werden.
Bei Nichtanfahrbarkeit von Grundstücken
(z. B. bei Bauarbeiten) müssen die Abfallbehälter vom Grundstückseigentümer bzw. Mieter zur nächsten befahrbaren Stelle transportiert werden.
Wenden Sie sich bei Beanstandungen an Entsorgungsleistungen innerhalb von 7 Tagen an den AIK.